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   OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 91/07   

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https://dejure.org/2007,17828
OLG Koblenz, 13.02.2007 - 14 W 91/07 (https://dejure.org/2007,17828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2007 - 14 W 91/07 (https://dejure.org/2007,17828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 14 W 91/07 (https://dejure.org/2007,17828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung bei mehreren Auftraggebern mit gemeinsamem Anwalt; Offenkundigkeit der Nichtleistung von Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 686
  • FamRZ 2007, 1349
  • AGS 2007, 544
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 20.11.2009 - 8 W 459/09

    Kostenfestsetzung in Ansehung eines Parteiwechsels auf obsiegender

    Bei der Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen kann der obsiegende Streitgenosse von dem unterlegenen Gegner nur in Höhe des seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteils und nicht entsprechend seinem Haftungsanteil nach § 7 Abs. 2 Satz 1 RVG Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten verlangen (BGH NJW-RR 2003, 1217; BGH VersR 2006, 808; BGH NJW-RR 2006, 1508; OLG Koblenz AGS 2007, 544; Beschlüsse des Senats vom 4. Mai 2007, Az. 8 W 172/07, und vom 24. Oktober 2007, Az. 8 W 437/07; je m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 31.10.2011 - 14 W 608/11

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess bei

    Auch der Senat folgt diesen Grundsätzen (Beschluss vom 13.02.2007, 14 W 91/07, AGS 2007, 544).

    Der obsiegende Streitgenosse hat dann einen Erstattungsanspruch nicht nur in anteiliger, sondern in voller Höhe gegen den Prozessgegner (vgl. BGH aaO.; Senat v. 13.07.2007, 14 W 91/07, AGS 2007, 544 = JurBüro 2007, 370 = OLGR 2007, 563; Senat vom 16.8.1999,14 W 528/99 JurBüro 2000, 145 und vom 22.5.1991, 14 W 264/91, JurBüro 1991, 1542).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 2660/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Allerdings werde in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (Bezugnahme ua auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 13. Februar 2007 - 14 W 91/07, juris) davon eine Ausnahme gemacht, wenn von mehreren Streitgenossen einer zahlungsunfähig sei.
  • OLG Köln, 16.03.2012 - 17 W 262/11

    Umfang zu erstattender Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Die vorliegende Beschwerdeentscheidung weicht ab von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz, welches in seinen Entscheidungen vom 16.08.1999 (JurBüro 2000, 145) und 13.02.2007 (JurBüro 2007, 370) obsiegenden Eltern, die für ihr im Rechtsstreit unterlegenes Kind unterhaltspflichtig sind, volle Erstattung der Kosten für den gemeinsamem Rechtsanwalt zugesprochen hat.
  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 25 W 665/09

    Höhe der zu erstattenden Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Einen Anspruch auf vollen Ausgleich erhält er dann, wenn er glaubhaft macht, dass er wegen der Zahlungsunfähigkeit seiner Streitgenossen keinen Ausgleich zu erlangen vermag (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1217 (1218), LAG München Beschluss vom 15.09.2005, AZ: 10 Ta 388/03 = ZInsO 2006, 335-336, OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2007, AZ: 14 W 91/07, Tz. 3 = MDR 2007, 686, OLG München, Beschluss vom 06.04.1995, AZ: 11 W 2839, 2840/94, Tz. 13).
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